Sie haben es doch verdient
Ihr Arbeitgeber zahlt nicht oder nimmt unberechtigte Abzüge vor?
Kommt häufiger vor, als man denkt.
Die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn oder Gehalt gehört leider auch in wirtschaftlich nicht angespannten Zeiten zum regelmäßig vorkommenden Repertoire.
Bei rückständigem Lohn / Gehalt sollte schon wegen des Insolvenzrisikos nicht mit der gerichtlichen Geltendmachung gewartet werden.